Ingenieur Kolleg Automatisierungstechnik

Hausordnung des IKA-Reutte

Motto: "Mitbestimmung bedeutet Mitverantwortung"

Das Schulleben im IKA wird von gegenseitigem Respekt und dem Prinzip der Verantwortung geprägt. In diesem Sinne trägt jeder Einzelne Mitverantwortung am Schulleben und ist gleichzeitig für das Gebäude und das Inventar verantwortlich.

Vorbemerkung:

Die Schule und alle für den Schulbetrieb verwendeten Anlagen und Räumlichkeiten sind  Arbeitsplätze für StudentInnen, LehrerInnen und sonstiges Personal.Die StudentInnen und LehrerInnen haben alles zu unternehmen, um diese Arbeitsplätze in einwandfreiem Zustand zu erhalten und alles zu unterlassen, was für das Leben in der Schulgemeinschaft eine Störung bedeuten könnte. Grundsätzlich gelten, je nach Aufenthalt, die Hausordnung des IKA  bzw. der Regelungen in den entsprechenden Betrieben oder Institutionen.

Schul- und Hausordnung des IKA

1. Allgemeines:

Aufgabe der Schul- und Hausordnung ist es, das Zusammenleben an unserer Schule und in unserer Gemeinschaft zu regeln. Zugleich sollen die Besonderheiten der verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten und die Lehr- und Lerntätigkeiten im IKA beachtet werden, sodass eine klaglose Ausbildung unserer StudentInnen ermöglicht wird.

2. Geltungsbereich:

Diese Schul- und Hausordnung hat Gültigkeit für alle Räumlichkeiten der Schule, der Werkstätten (auch Schulgebäude extern) und für alle Schulveranstaltungen (wie Exkursionen, Lehrausgänge, etc.) soweit diese im Rahmen der schulischen Ausbildung benutzt werden.

3. Öffnungszeiten des Schulgebäudes und der Unterrichtsräume:

Die Schule ist prinzipiell während der Unterrichtszeiten geöffnet, das heißt im Regelfall von 7:30 bis 18:00 Uhr. Die einzelnen Unterrichtsräume werden durch aufsichtshabende LehrerInnen je nachBedarf aufgeschlossen und wieder versperrt. Über die Mittagspause kann der Klassenraum bis auf Widerruf unversperrt bleiben.

4. Rauchen, Alkoholgenuss, Kommunikationsmittel: Das Rauchen ist prinzipiell in den gesamten Schulräumlichkeiten und während verschiedener Schulveranstaltungen verboten. In ausgewiesenen Zonen ist das Rauchen bis auf Widerruf erlaubt, wobei die Raucher auf die Sauberkeit dieses Bereiches achten sollen! Der Genuss von Alkohol aller Art ist für alle Studenten im Geltungsbereich der Hausordnung untersagt. Die Verwendung von Handys, Radios und anderen technischen Geräten, die nicht für den Unterrichtsgebrauch notwendig sind, ist während der Unterrichtszeit in den Unterrichtsräumen nicht gestattet, damit unnötige Störungen des Unterrichts vermieden werden.

5. Verhaltensvereinbarung

Die SchülerInnen unterschreiben bei Eintritt ins IKa eine Verhaltensvereinbarung, mit der sie sich zur Einhaltung bestimmter Regeln, die das Zusammenleben in unserer Schule für alle erleichtern, verpflichten.

6. Verpflichtungen der Studierenden

- Die SchülerInnen haben einer  Unterrichtsanwesenheit von mindestens 80 %  in jedem Unterrichtsfach in einem Semester nachzukommen. Ein Unterschreiten der geforderten Anwesenheit hat eine Feststellungsprüfung bzw. ein ‚Nicht beurteilt’ im jeweiligen Gegenstand zur Folge.

- Bei Krankheit bzw. gesundheitlichen Problemen hat sich die SchülerInnen im Sekretariat zu melden.

- Das Sitzen auf Fensterbrettern ist aufgrund von Absturz- und Verletzungsgefahr nicht erlaubt.

- Das Tragen von Hausschuhen ist aus gesundheitlichen und hygienischen Überlegungen vorgesehenl. Beim Betreten des Schulgebäudes soll auf Sauberkeit der Straßenschuhe geachtet werden.

- Die Klassenzimmer, Stiegenhäuser, Gänge und WC-Anlagen sind  sauber zu halten.

- Die Beschädigung oder Verschmutzung von Schulräumen, Einrichtungsgegenständen, Lehrmitteln usw. ist der Schulleitung zu melden und bei Verschulden die Haftung zu übernehmen. Allenfalls sind die auftretenden Kosten zu übernehmen.

- Für im Schulgelände in Verlust geratene Gegenstände übernimmt der Schulerhalter keine Haftung.

- Unnötiger Lärm sollte im Schulgelände vermieden werden.

- Alle im IKA verpflichten sich zu energiesparendem Verhalten.

- Bei Feststellen von Brandgeruch oder eines Feuers, wenn auch geringsten Ausmaßes, ist s o f o r t der aufsichtsführende Lehrer bzw. die Schulleitung zu verständigen.  Außerdem ist die Brandschutzordnung genauestens einzuhalten.

- Verletzungen von StudentInnen sind unmittelbar der unterrichtenden Lehrperson und der Schulleitung zu melden damit umgehend Hilfe organisiert werden kann.

- StudentInnen dürfen auf den dafür vorgesehenen Parkflächen parken. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass in der Feuerwehrzone absolutes Halteverbot

besteht. Sollten Probleme in Bezug auf die Parkflächen auftreten, behält sich die Schule vor, das Recht zu widerrufen.

- Die StudentInnen haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen damit ein reibungsloser Unterricht gewährleistet wird. Es wird ein schonender Umgang mit den Lehrmitteln (z.B.Laptops,  Laborgegenstände) dringend empfohlen.

7. Schlussbemerkungen:

Die vorliegende Hausordnung dient dazu, das Zusammenleben und die Zusammenarbeit im Schulgebäude für alle optimal zu lösen. Jede Lehrperson ist angehalten, die Einhaltung dieser Hausordnung zu kontrollieren und mit gutem Beispiel voranzugehen. Jeder Einzelne sollte sich seiner Verantwortung gegenüber anderen im Klaren sein. Da unsere Schule eine pädagogische Anstalt ist, sind einige Punkte auch unter dem Aspekt der Erziehung zu einem vollverantwortlichen, mündigen Mitglied der Gesellschaft zubetrachten, in der die Werte Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Einordnung zum Wohle der Gemeinschaft, gutes Benehmen, Ehrlichkeit, Teamwork, Leistung, u.a. wichtig sind. Jeder Einzelne sollte sich verpflichtet fühlen, diese Schulordnung einzuhalten, dies wird auch dem Ansehen unserer Schule zugutekommen! Den Regeln der Hausordnung ist Folge zu leisten, bei Nichtbeachtung behält sich die Schule vor,  entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die Schulleitung